In Dubai hängen die Mehrwertsteuerpflichten (Value Added Tax, VAT) hauptsächlich davon ab, wo Ihr Unternehmen tätig ist:
• auf dem Mainland (Onshore-Gebiet),
• in einer Designated Free Zone (speziell ausgewiesene Freihandelszone),
• oder in einer Non-Designated Free Zone (nicht designierte Freihandelszone).
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Umsatzsteuerregeln (VAT) für jede Zone und Art der Geschäftstätigkeit:
Mainland
• Mehrwertsteuersatz: 5%
• Gilt für: Alle inländischen Verkäufe und Dienstleistungen
• Voraussetzung: VAT-Registrierung ist verpflichtend, wenn der Jahresumsatz 375.000 AED übersteigt.
Kommentar: Unternehmen, die in Designated Free Zones tätig sind, müssen sich ebenfalls für die VAT registrieren, sobald sie diesen Umsatzschwellenwert erreichen.
Designated Free Zones
Diese Zonen genießen eine besondere Mehrwertsteuerbehandlung durch die UAE Federal Tax Authority (FTA). Beispiele: Jebel Ali Free Zone, Dubai Airport Free Zone, DMCC.
Mehrwertsteuersatz:
• Warenübertragungen zwischen Designated Zones: 0 % VAT (steuerfrei), solange die Waren nicht innerhalb der Zone verbraucht werden.
• Dienste 5 % VAT, unabhängig vom Standort der Leistungserbringung.
• Transaktionen zwischen Mainland und Designated Zones (Waren oder Dienstleistungen): 5 % VAT.
Kommentar: Unternehmen in Designated Zones müssen sich ebenfalls registrieren, sobald der Jahresumsatz 375.000 AED erreicht.
Non-Designated Free Zones
Diese Zonen erhalten keine besondere steuerliche Behandlung und werden wie Mainland-Unternehmen behandelt.
• Mehrwertsteuersatz: 5%
• Gilt für: Alle inländischen Verkäufe und Dienstleistungen
• Voraussetzung: VAT-Registrierung ist verpflichtend, wenn der Jahresumsatz 375.000 AED übersteigt.
🌐 Export- und Importregeln für die Mehrwertsteuer
• Export außerhalb der VAE: 0 % VAT, sofern die Waren/Dienstleistungen tatsächlich exportiert werden.
• Import ins Mainland: 5 % VAT, vom Importeur zu zahlen.
• Import in Designated Zones: In der Regel keine sofortige VAT-Zahlung, die Steuer wird fällig, sobald die Waren ins Mainland gelangen.
Mehrwertsteuer – Übersichtstabelle
| Aktivität / Zone | VAT-Satz | Hinweise |
| Mainland – Inlandsgeschäfte | 5% | Gilt für alle lokalen Waren & Dienstleistungen |
| Warenübertragungen zwischen Designated Zones | 0% | Steuerfrei, sofern keine Nutzung in der Zone erfolgt |
| Dienstleistungen zwischen Designated Zones | 5% | VAT gilt unabhängig vom Ort der Dienstleistung |
| Transaktionen zwischen Mainland & Designated Zones | 5% | Gilt für Waren und Dienstleistungen |
| Non-Designated Free Zone – Transaktionen | 5% | Gleiche Behandlung wie Mainland |
| Export außerhalb der VAE | 0% | Steuerfrei bei tatsächlichem Export |
✅ Körperschaftsteuer (NEU – seit 1. Juni 2023)
Die VAE haben eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Unternehmensgewinne eingeführt, mit folgenden Schwellenwerten:
🔹 Wenn der Jahresgewinn ≤ 375.000 AED:
der Körperschaftsteuer beträgt 0 %.
🔹 Wenn der Jahresgewinn > 375.000 AED:
9 % Steuer auf den übersteigenden Betrag
Dieses System soll kleine Unternehmen und Start-ups unterstützen, während gleichzeitig die internationalen Compliance-Standards eingehalten werden.
⚠️ Wichtige Hinweise:
• Nicht alle Unternehmen sind betroffen: Viele Free-Zone-Unternehmen können weiterhin von der Körperschaftsteuer befreit bleiben, sofern sie keinen Handel mit dem Mainland betreiben und den Status eines „Qualifying Free Zone Person“ erfüllen.
• VAT ist unabhängig von der Körperschaftsteuer: Die VAT-Registrierung ist ab 375.000 AED Jahresumsatz verpflichtend, der Satz bleibt immer bei 5 %, es gibt keine Freibeträge oder Abstufungen.


